Kündigt ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarf und stellt sich nach dem Auszug des Mieters heraus, dass der Eigenbedarfsgrund vom Vermieter vorgetäuscht wurde, steht dem Mieter Schadensersatz zu.
Kündigt ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarf und stellt sich nach dem Auszug des Mieters heraus, dass der Eigenbedarfsgrund vom Vermieter vorgetäuscht wurde, steht dem Mieter Schadensersatz zu.